RECHTLICHES &
HINWEISE
⟴call
Bevor wir uns in einen Begleitungsprozess einlassen, hast du die Möglichkeit ein kurzes Erstgespräch mit mir zu vereinbaren. In diesem können wir die Rahmenbedingungen besprechen, offenen Fragen klären und deine Wünsche und Themen kurz abstimmen. Das wichtigste in diesem Kennenlerntermin ist, dass du für dich schaust, ob du dich mit mir wohl fühlst und dir vorstellen kannst, dass ich dich bei der Lösung deiner – sehr persönlichen Themen – begleiten darf. Wenn die Chemie passt, dann kann unserer erfolgreichen Zusammenarbeit nichts mehr im Weg stehen.
Ich reserviere meine Zeit exklusiv für dich und bereite mich auch gründlich darauf vor. Ein Termin kann kostenfrei bis zu 24 Stunden vorher abgesagt werden. Danach muss ich den Tarif zu 100% verrechnen.
pflicht
Als Lebens- und Sozialberaterin unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht (§119 GewO.) – sämtliche Daten und Informationen in den Beratungen bleiben vertraulich und werden nicht an Dritte weitergegeben.